Dienstag, 19. März 2024

Kosten

Wer einen Rechtsrat benötigt oder vor Gericht eine Auseinandersetzung zu führen hat, sollte wissen, welche finanzielle Belastung auf ihn zukommt.

Diese Frage lässt sich aber nur beantworten, wenn Sie uns Ihren Fall z.B. im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung schildern. Nach rechtlicher Erörterung streben wir eine angemessene Vergütungsregelung an, die Ihre und unsere Belange hinreichend berücksichtigt.

Grundlage der Berechnung des Anwaltshonorars ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG). Es bemisst die Vergütung an der Tätigkeit des Anwalts und an der Höhe des Streitgegenstandes. Aber auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand lässt das RVG jedenfalls in außergerichtlichen Fällen zu; sie ist oft gerechter und wird von uns in Abstimmung mit dem Mandanten immer häufiger praktiziert. In eng begrenzten Fällen lässt das RVG seit kurzem die Vereinbarung eines erfolgsbezogenen Honorars zu.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir für Sie – in der Regel kostenlos – die Einholung der Kostenzusage. Dies erfordert häufig eine ausführliche Begründung, dass der Versicherungsfall eingetreten und die Rechtsverfolgung erfolgsversprechend ist.

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist auch der Hinweis, dass, wenn nicht eine Vereinbarung zur Honorarhöhe erfolgt, nach Gegenstandswerten abzurechnen wäre. Wir werden Sie im Beratungsgespräch auch zu diesen Fragen ansprechen und sind sicher, eine für beide Seiten angemessene Vereinbarung erzielen zu können.

Sie haben Anspruch darauf, dass das Thema „Kosten“ vertrauensvoll, offen, transparent und fair behandelt wird! Sprechen Sie die Honorarfrage an, wenn wir es nicht bereits von uns aus tun!

Prozesskostenrechner:

http://rvg.pentos.ag/