Familienrecht
Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht: Frau Rechtsanwältin Steinhilper
Bei einer Ehescheidung gibt es zahlreiche Faktoren, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten, um Nachteile zu vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei, Fallstricke zu umgehen.
Aber auch im Vorfeld einer Ehe sollten Sie sich Gedanken machen, welche Rechte und Pflichten bei Eingehung des Bundes fürs Leben auf Sie zukommen. Eine Beratung durch einen Anwalt sowie die Erörterung eines möglichen Ehevertrages hilft dabei, die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren und die Konsequenzen vorhersehbar zu gestalten.
Sprechen Sie uns an, und Sie erhalten eine umfassende anwaltliche Beratung:
vor, während und nach der Ehe.
Das Familienrecht umfasst eine Fülle einzelner Aufgabenbereiche. Neben dem eigentlichen Ehescheidungsverfahren regelt das Familienrecht unter anderem:
den Unterhalt für minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder,
den Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten,
die Elterliche Sorge für minderjährige Kinder,
das Umgangsrecht mit minderjährigen Kindern,
den Zugewinnausgleich,
die Zuweisung der Ehewohnung,
die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Hausrat,
den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung (Übertragung von Rentenansprüchen),
den Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l BGB),
das Gewaltschutzgesetz wegen tätlicher Angriffe oder Bedrohung
Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft getreten, zugleich wurden das Güterrecht und der Versorgungsausgleich von Grund auf reformiert.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2022 für 2022), die in den meisten unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle einnimmt, steht Ihnen durch einen Klick auf den Link zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Tabelle keine Gesetzeskraft zukommt; sie soll Ihnen lediglich eine Richtlinie an die Hand geben und so eine erste Einschätzung ermöglichen.
Achten Sie bitte darauf, dass das gerichtliche Unterhaltsverfahren – wie auch das Scheidungsverfahren – dem Anwaltszwang unterliegt. Nur ein Rechtsanwalt darf einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt bei Gericht einreichen. Verlieren Sie daher keine Zeit dadurch, dass Sie das Verfahren zunächst „in die eigene Hand“ nehmen – ein Antrag, der nicht von einem Rechtsanwalt eingereicht wird, ist unzulässig, wodurch kostbare Zeitverloren gehen kann und vermeidbare Kosten verursacht werden.
Im Familienrecht spielen neben den emotionalen vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen eine große Rolle. Neben Sensibilität werden deshalb besondere rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse von einem Anwalt erwartet.