Freitag, 19. April 2024

Mietrecht

Ihre Ansprechpartnerin im Mietrecht: Frau Rechtsanwältin Steinhilper

Sie beabsichtigen einen Mietvertrag abzuschließen? Oder Sie sind bereits Vermieter oder Mieter und haben ein Problem mit der anderen Vertragspartei? Jetzt ist es durchaus sinnvoll answaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, denn so können Sie teure Fehler vermeiden.

Das Mietrecht befasst sich mit allen Rechtsbeziehungen rund um die Immobilie. Wir beraten hier gewerbliche und private Mandanten sowohl auf Vermieterseite, wie auch auf Mieterseite.

Einige Themenkreise, die wir regelmäßig betreuen:

  • Betreuung Miet-Verwaltung
  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Überprüfung von Schönheitsreparaturklauseln
  • Durchsetzung oder Abwehr eines Mieterhöhungsverlangens
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Überprüfung und rechtswirksame Gestaltung von Kündigungen
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit der
  • Rückgabe und Abnahme einer Wohnung
  • Verkauf einer vermieten Wohnung
  • Abwicklung eines Mietverhältnisses (Kaution, etc.) u.v.m.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Ihre Ansprechpartnerin im Wohnungseigentumsrecht: Frau Rechtsanwältin Steinhilper

Sie sind bereits Eigentümer einer Wohnung oder beabsichtigen eine Eigentumswohnung zu erwerben? Sie möchten sich über Rechte und Pflichten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft informieren? Gerade weil die Gemeinschaft auf Dauer angelegt ist, beeinflusst sie oft die eigene Lebensqualität. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Wir beraten Käufer von Wohnungseigentum, ebenso wie Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen und Verwaltungsbeiräte.

Einige Themenkreise, die wir regelmäßig betreuen:

  • Betreuung WEG-Verwaltung
  • Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum durch Kaufvertrag oder Teilungserklärung
  • Abgrenzung Sondereigentum, Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum und die damit verbundenen Probleme
  • Bauliche Veränderungen, ordnungsgemäße Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen, Energiesparmaßnahmen,
  • Hausgeld und Kostenverteilerschlüssel, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlagen, u.a.gemeinsam getragene Kosten
  • was tun mit Zahlungsrückständen anderer Eigentümer?